Das MH17-Unglück und das unmögliche Szenario des Buk-Beschusses am 17. Juli 2014 – Kapitel 9: Das Bild des vermeintlichen Raketenstarts

Kapitelübersicht: Kapitel 1: Girkin plus weitere allgemeine Aussagen und Indizien | Kapitel 2: Der Weg der Buk quer durch die Ostukraine | Kapitel 3: Die Zeugenaussagen & Kapitel 4: Seitenschweller der Buk 3×2 /××2 | Kapitel 5: Der Militärkonvoi in Russland & Kapitel 6: Das Feuerleitsystem | Kapitel 7: Lugansk | Kapitel 8: Snizhne | Kapitel 9: Das Bild des vermeintlichen Raketenstarts

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Kapitel 9: Das Bild des vermeintlichen Raketenstarts

Ich habe bewusst vermieden in meinen Darlegungen auf diese Fotos einzugehen, da deren Echtheit erst bewiesen werden muss. Meine Zweifel an der Echtheit dieser Bilder sind begründet.

Bild 199
Bild 2001https://www.dropbox.com/sh/zld18bbq0w3lrq9/AABpj4pUW7NaR5TohyA2R1xva?dl=0
Bild 201

Grund Nummer 1:

Es ist möglich, das Bild so aufzunehmen, dass die herabhängenden Kabel nicht zu sehen sind. Dies zeigt Bild 201, in dem ich Bild 200 an die ihm entsprechende Stelle platziert habe. Die beiden Bilder stammen übrigens von demselben Reporter. Außerdem haben all die Reporter die dort vor Ort waren, den Ort, respektive das Haus, von dem aus das Bild aufgenommen wurde, nicht fotografert oder geflmt!

In den Bildern 202 und 203 ist erkennbar, von wo aus das Bild aufgenommen wurde. Um die Echtheit des Bildes zu beweisen zu können, müsste der Abstand zwischen Fotograf und den Kabeln bekannt sein. Denn ofensichtlich ist es möglich, auch ohne sichtbare Kabel ein Foto vom Geschehen zu schießen.

Bild 202
Bild 203

Grund Nummer 2:

Die vom Bellingcat-Team ermittelte Herkunft des Rauches zeigt, falls das Bild keine

Fälschung ist, Folgendes:

Bild 204

Diese Stelle liegt ca. 7 km in südöstlicher Richtung von dem vom Correctiv-Team ermittelten Buk-Standort in Snizhne entfernt!

Bild 205

Das bedeutet, dass diese 7 Kilometer bei der Entfernungsberechnung in Kapitel 8, die von Snizhne ausgeht, was vom Correctiv-Team so ermittelt wurde, fehlen. Anhand der Berechnungen, die ich im Kapitel 8 gemacht habe, wird deutlich, dass es weder von Snizhne, noch von diesem Ort möglich ist, den Abschuss der MH17 vorzunehmen. Besser gesagt ist dies mit der Buk ××2 nicht möglich.

Das Fazit des gesamten Berichts:

An dieser Stelle könnte ich noch mindestens 3 bis 4 Seiten davon niederschreiben, was ich im Laufe meiner dreimonatigen Recherche festgestellt habe. Davon sehe ich ab. Es folgen nun lediglich ein paar Stichpunkte und jeder kann selbst seine Schlussfolgerungen aus dem Gelesenen ziehen:

  1. Der Versuch, einen zeitlichen Ablauf über Twitter und andere soziale Netzwerke herzuleiten, ist defnitiv nicht möglich, ohne denjenigen zu befragen, der das jeweilige Bild aufgenommen hat. Letzteres wurde jedoch nie gemacht.
  1. Ein zweifelsfreier Nachweis über die Zugehörigkeit der Buk zu der russischen 53. Luftabwehr-Brigade unter Zuhilfenahme des seitlichen Gummischwellers (siehe Beweisführung von Correctiv) ist nicht möglich und durch die Manipulation (Fälschung) des Videos aus Lugansk – undenkbar.
  1. Die Bewegung der Buk ist nicht schlüssig. Wenn an diesem Tag keine ukrainischen Flugzeuge am Himmel unterwegs waren laut der Aussage der ukrainischen Regierung, aus welchem Grund war die Buk dann unterwegs? Ein geplantes Manöver wäre eine plausible Erklärung, allerdings erscheint die Bewegung der Buk eher chaotisch und alles andere als geplant.
  1. Die Zeugenaussagen sind meistens sehr ähnlich, allerdings betrift das die Aussagen aller Befragten, die in diesem Gebiet leben – auch die Aussagen der Leute, die 35-40 km von Snizhne entfernt wohnen. Diese hätten aber den Start der Buk-Rakete gar nicht hören können. Die Zeugen aus Snizhne selbst beschreiben größtenteils den gleichen Vorgang. Und diejenigen, die von einer Rakete sprechen, haben den Start überhaupt nicht gesehen. Der Start einer Buk-Rakete, die auf über 10000 m Höhe steigt, ist unübersehbar. Abgebrannte Schienenschwellen haben weder die Reporter von Correctiv, noch ich gefunden. Diese hätten aber da sein müssen, wenn man der Logik von Correctiv folgt. Des Weiteren gibt es sehr viele Zeugen, die von einem Kampfugzeug am Himmel sprechen. Allerdings werden diese von den meisten ignoriert. Bei meinen eigenen Telefonbefragungen mit den Einwohnern aus dem Dorf haben sich die Aussagen zu den Kampfugzeug bestätigt.
  1. Die Buk ××2 hatte keine vier Raketen geladen, sondern sondern nur zwei vor und nach dem Abschuss.
  1. Das Video in Lugansk ist eine Fälschung!
  2. Der Raketen-Abschussort Snizhne ist nicht plausibel. Die Buk M1 kann im autonomen Betrieb (ohne Leitfahrzeug und ein externes Radar, die in der Ukraine damals beide nie gesichtet wurden) Ziele in einer Entfernung von maximal 30 km lokalisieren. Die Entfernung der Boeing 777 vom Ort Snizhne bis zu dem Punkt der Lokalisierung betrug Minimum 36,5 km!
  1. Mit Punkt 7 wird auch der mögliche Raketen-Abschussort südlich von Snizhne widerlegt, der von Bellingcat als solcher “lokalisiert” wurde und auf den Bildern 200 bis 205 dargestellt wird. Dieser Standort würde die Strecke bis zum Flugzeug um einige Kilometer verlängern.

Ich bitte jeden, der bis hierhin alles gelesen hat, ganz genau über die Möglichkeit nachzudenken, dass es vielleicht gar nicht die „bösen Russen“ gewesen sind, sondern möglicherweise die Ukrainer? Der Befehl, dieses Flugzeug abzuschießen, könnte von eben jener Regierung gegeben worden sein, die wir hier im Westen so lautstark unterstützen. Das würde bedeuten, dass wir indirekt an dem Verbrechen eine Mitschuld tragen.

Der Gedanke ist schrecklich! Es ist natürlich undenkbar, dass WIR – der Westen, die Spitze der Zivilisation – falsch liegen. Oder? Schieben wir all unsere Zweifel beiseite und leben in einer heilen Welt – zumindest so lange, bis die Blase platzt und der (bestenfalls) „kalte“ Krieg über uns hereinbricht? Wir schreiben das Jahr 2022. Es darf jeder selbst beurteilen, ob „die Blase“ bereits geplatzt ist…

Im Anschluss folgt die Äußerung der Bundesregierung zu der aktuellen

Berichterstattung:

Drucksache 18/4299– 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

Frage:

1. Inwiefern kann die Bundesregierung die in der zweiten bzw. dritten Kalenderwoche 2015

veröffentlichte Berichterstattung zum Absturz des Fluges MH17 durch das Nachrichtenmagazin „DER SPIEGEL“ bzw. „SPIEGEL ONLINE“, „Algemeen Dagblad“ und „CORRECT!V“ bestätigen?

Antwort:

Die Bundesregierung kann diese Berichterstattung nicht bestätigen.“

Nachwort: Anstöße zum Nachdenken

Die Aussage der ukrainischen Medien nach dem Unglück

Eine Information des ukrainischen „Informations-Zentrums“ (Dmytro Tymchuk)

Übersetzung (in Kurzform): Die ukrainischen Streitkräfte verfügen über keine Luftabwehr im Kampfgebiet.

Original auf Russisch:

Амстердам. Украинские силовики из состава сил АТО не имеют в зоне проведения операции средств ПВО. Вместе с тем, средства ПВО постоянно применяют в этом регионе пророссийские террористы и подразделения ВС России, – написал Тымчук.2http://censor.net.ua/n294229

Es folgen die Videos, die kurz vor dem Unglück von der ukrainischen Seite veröfentlicht worden sind: [Video 1].

Auf folgendem Video verkündigen die Ukrainer am 16.07.2014, dass die Luftabwehreinheiten ab sofort auf Patrouille gehen: Video 2] Ab Minute 4:47 ist auch mindestens eine Buk M1 im Bild zu sehen.

In demselben Video entdeckte ich noch etwas Besonderes (siehe umrahmter Bereich in Bild 206):

Bild 206

Hier sehen wir ein ST-68U Suchradar mit einer Reichweite von bis zu 175 km.

Beschreibung:

Die ST-68U (NATO-Code: Tin Shield, russische Bezeichnung: 19Ж6, Koroljeva [Königin]) ist ein Luftraumüberwachungsradargerät, dass ursprünglich in der EW-Organisation der Ländern des ehemaligen Warschauer Paktes eingesetzt wurde. Es wurde 1981 entwickelt und befindet sich heute noch in vielen Staaten des ehemaligen Ostblocks im Einsatz. Es wird ebenfalls bei Exportversionen des SA-10 Systems als Ersatz für den Big Bird verkauft.3http://de.wikipedia.org/wiki/ST-68U

Hier ist noch einmal eine andere Ansicht des Radars:

Bild 2074http://upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/thumb/a/a4/ST68U_Altensalzwedel.jpg/22 0px ST68U_Altensalzwedel.jpg

Es drängt sich automatisch die Frage auf, warum die ukrainischen Streitkräfte am 16. Juli 2014 (bzw. kurze Zeit davor) ihre Luftabwehr mobilisieren? Die Aufständischen besaßen keine Flugzeuge und eine Verletzung des ukrainischen Luftraumes durch andere Länder wurde bis

heute (2015) nicht festgestellt.

Das von mir oben gezeigte Radar-System wird für diverse Luftabwehr-Systeme genutzt, hauptsächlich jedoch für SA 10 (S-300 – russische Bezeichnung). Und so sehen diese Systeme aus. Die Bilder zeigen die aktuelle Truppenbewegung in Odessa:

Bild 2085http://ru-an.info/Photo/QNews/n8406/2.jpg
Bild 2096http://daily.com.ua/upload/files/11142487760593.jpg

Auf dem nächsten Bild ist etwas zu sehen, von dem einige Leute meinen, es sei eine S-300-Stellung der ukrainischen Armee, die sich am 16.07.2014 in der Nähe des Dorfes Komsomolske positioniert hat. (Koordinaten: 47.683664 38.092378; die entsprechende Meinungsäußerung: [Hier]):

Bild 210

Wenn das stimmt, so war am 16.07.2014 eine ukrainische SA-10-Stellung in Reichweite des Fluges MH17 positioniert.

Die nachfolgende Person hat auf irgendeine Weise ebenfalls mit dem Unglück zu tun:

Anton Gerashchenko (Abgeordneter)

Bild 211

In diesem Beitrag auf der russischen Plattform „vkontakte“ schreibt er bereits von jener Buk, mit der die „Terroristen“ die Boeing abgeschossen haben sollen. Dieses ist allerdings bis heute nicht erwiesen. Dennoch schreibt er von der Buk-Theorie und ist auf Anhieb davon überzeugt, dass diese Theorie der Wahrheit entspricht – all das bereits im Laufe des 17.07.2014!7https://www.facebook.com/anton.gerashchenko.7/posts/694787050608145

Dieser Mensch bedroht aktuell (2015) sogar den sehr bekannten Journalisten Anatolij Sharij! Leider ist das Video auf russisch – dennoch lohnt es sich, es übersetzen zu lassen. [Video 1[ [Video 2]

Was ebenfalls sehr interessant ist, ist seine eigene Aussage in dem Film, der vom Correctiv-Team in Zusammenarbeit mit ARD gemacht worden ist8

Aktueller Link (möglicherweise bearbeitet): https://www.ardmediathek.de/video/dokus-im-ersten/die-story-im-ersten-todesflug-mh17/das-erste/Y3 JpZDovL2Rhc2Vyc3RlLmRlL3JlcG9ydGFnZSBfIGRva3VtZW50YXRpb24gaW0gZXJzdGVuLzI0MDQ 1MjgxOTg
Alter Link: https://www.ardmediathek.de/tv/Reportage-Dokumentation/Die-Story-im-Ersten-Todesflug-MH17/Das %20Erste/Video?documentId=27938962
.

Bild 212

In dem Video sagt er Folgendes: „Wenn ich die Informationen über die Buk in der Region nicht veröfentlicht hätte, glauben sie mir, innerhalb weniger Stunden hätte die russische Propaganda gesagt, dass ukrainische Soldaten das Flugzeug abgeschossen hätten“. Denkt man jetzt an das Video aus Lugansk, so schließt sich der Kreis.Es wird klar, dass die ukrainische Regierung schnell handeln musste, um den Blick und die öfentliche Meinung in die „richtige“ Richtung zu lenken. Dabei hat es keine Rolle gespielt, was wahr ist und was nicht – der Zweck heiligt die Mittel, solange man die Schuld nur jemand anderem in die Schuhe schieben kann.

Weitere Aussagen der Bundesregierung bezüglich des Unglücks:

Drucksache 18/42999http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/042/1804299.pdf

Frage:

29. Welche Erkenntnisse besitzen die Bundesregierung bzw. nachgeordnete Stellen über den mutmaßlichen Abschussort einer ggf. für den Absturz ursächlichen BUK-Rakete?

Antwort:

Der Bundesregierung liegen hierzu lediglich Informationen aus offenen Medien vor. Des Weiteren wird auf die Nummer 2 der Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.“ (in der Vorbemerkung steht, dass alles Weitere geheim ist)

Frage:

48. Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung US-amerikanische Satellitenbilder, die belegen, dass der Flug MH17 durch ein Raketenabwehrsystem BUK abgeschossen wurde?

Antwort:

Nein.

Frage:

53. Teilt die Bundesregierung nunmehr die von BND-Präsident Gerhard Schindler geäußerte Bewertung, ostukrainische Rebellen hätten den Flug MH17 abgeschossen, obwohl sie noch im September 2014 erklärte, es ließen sich keine gesicherten Erkenntnisse auf etwaige Einsätze von Flugabwehrlenkflugkörpern gegen das Luftfahrzeug ableiten (Antwort der Bundesregierung zu Frage 11 auf Bundestagsdrucksache 18/2521)?Wie begründet sie ggf. diese geänderte Einschätzung?

Antwort:

Die Bundesregierung hat ihre Einschätzung nicht geändert. Im Übrigen wird auf die Antwort zu den Fragen 51 und 52 verwiesen.“

Frage

56. Lässt sich nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell beweisen, dass Flug MH17 am 17. Juli 2014 von ostukrainischen Rebellen mit Systemen aus russischen Militärbeständen abgeschossen wurde?

57. Lässt sich nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell beweisen, dass Flug MH17 am 17. Juli 2014 von ostukrainischen Rebellen mit Systemen aus ukrainischen Militärbeständen abgeschossen wurde?

58. Lässt sich nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell beweisen, dass Flug MH17 am 17. Juli 2014 nicht vom ukrainischen Militär abgeschossen wurde?

Antwort:

Die Fragen 56 bis 58 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.

Nach Kenntnis der Bundesregierung lässt sich die Schuldfrage für den Absturz des Fluges MH 17 derzeit nicht abschließend klären. Im Übrigen wird auf die Antwort zu den Fragen 51 und 52 verwiesen.“

Drucksache 18/252110http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/025/1802521.pdf

Frage:

10. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung bzw. nachgeordneten Stellen bezüglich der am 17. Juli 2014 aufgezeichneten bzw. erfassten Radar- oder sonstigen Aktivitäten von Raketenstellungen vor?

Antwort:

Aus der Bundesregierung vorliegenden Informationen lassen sich keine gesicherten Erkenntnisse auf etwaige Einsätze von Flugabwehrlenkflugkörpern gegen das Luftfahrzeug (MH17) ableiten. Es wird auf die Antwort zu Frage 14 verwiesen.

Frage:

14. Welche Erkenntnisse ergaben sich aus der Auswertung der Radaraufzeichnungen von AWACS-Flugzeugen bezüglich der Aktivität von Flugabwehrsystemen, Boden-Luft- und Luft-Luft-Raketensystemen, in einem Aktionsradius, aus dem heraus Flug MH 17 hätte getroffen werden können, und welche weiteren Signale zeichneten die AWACS auf?

Antwort:

Die AWACS erfassten in ihrem Auffassungsbereich Signale von einem Flugabwehrraketensystem sowie ein weiteres durch AWACS nicht zuzuordnendes Radarsignal. Das Flugabwehrsystem wurde durch AWACS automatisiert als „Surface to Air-Missile“ SA-3 klassifiziert, ein in der gesamten Region routinemäßig erfasstes Signal.“

Frage:

18. Welche Erkenntnisse zieht die Bundesregierung aus den Satelliten- und Radardaten und ggf. deren Auswertung durch die russische Regierung im Kontext des Absturzes des Fluges MH 17, und welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht sie daraus?

Antwort:

Die Bundesregierung hat die durch die russische Botschaft in Berlin am 4. August 2014 versandte „Information des Verteidigungsministeriums zum Absturz des malaysischen Flugzeugs in der Ukraine“ zur Kenntnis genommen. Über die Validität der getroffenen Aussagen und Bewertungen sowie eine detaillierte Auswertung liegen der Bundesregierung keine weiteren Erkenntnisse vor.

Kapitelübersicht zum MH17 Unglück am 17. Juli 2014

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